Hausaufgaben

Grundschule

Rhumspringe

 

 

Schulstraße 11  37434 Rhumspringe

 

 

Konzept zum Umgang mit Hausaufgaben

vorgestellt und beschlossen auf der GK vom 23.01.2012

 

 

Hausaufgaben werden im Grundsatz im Hausaufgabenerlass geregelt:

 

1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der

Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und

Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf

-   die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse,

    Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken

-   die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder

-   die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit  Unterrichtsgegen-

    ständen  und frei gewählten Themen ausgerichtet sein.


Art und Umfang von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den wesentlichen Angelegenheiten (§34 Abs.1 NSchG), über die die

Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt,

Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs.4 NSchG) schließt auch die Erörterung der Hausaufgaben-praxis mit den Klassenelternschaften ein.

 

2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht

eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren

selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die

Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit

vorzusehen. Die Motivation der Schülerinnen und Schüler wird gefördert, wenn ihre bei den Hausaufgaben gezeigten Leistungen angemessen gewürdigt werden.

Hausaufgaben sind jedoch nicht mit Noten zu bewerten.

 

3. Bei der Stellung der Hausaufgaben ist die Belastbarkeit der Schülerinnen und

Schüler zu berücksichtigen. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am

Nachmittag sind im Primarbereich: 30 - 45 Minuten.

Auch durch die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die

Klassenkonferenz zuständig (§35 Abs. 3 Nr.2 NSchG).

 

4. Es dürfen im Primarbereich keine Hausaufgaben vom Freitag zum folgenden

Montag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind in der

Regel nicht zulässig.

 

5. Dieser Erlass tritt zum 1.1.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass

aufgehoben.

 

Basierend auf der Hausaufgabenumfrage im Schuljahr 2009/2010 haben wir für unsere Schule folgendes vereinbart:

Unterricht und Hausaufgaben sind nicht getrennte Welten, sondern ineinander

übergehende Lernsituationen.

Durch Hausaufgaben können Schülerinnen und Schüler das, was sie im Unterricht gelernt haben, noch einmal üben, anwenden und festigen. Sie ergänzen die schulische Arbeit. und die Schülerinnen und Schüler werden dabei schrittweise an selbstständiges Arbeiten gewöhnt und lernen, Verantwortung für die eigene Arbeit zu übernehmen. Hausaufgaben können auch der Vorbereitung des Unterrichts dienen, wenn sie z.B. einen Erkundungs- oder Beobachtungs-charakter haben. Sie müssen aber in einem für die Schülerinnen und Schüler erkennbaren Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.

Hausaufgaben werden in der Regel täglich erteilt. Es wird dabei darauf geachtet,

dass die Hausaufgaben so gewählt werden, dass der vom Erlass gesetzte

Zeitrahmen nicht überschritten wird.

Hinsichtlich ihres Schwierigkeitsgrades und Umfangs müssen sie die individuelle

Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen, d.h. die gestellten Aufgaben sollen selbstständig und möglichst ohne fremde Hilfe gelöst werden können.

Die Hausaufgaben werden im Unterricht vorbereitet und später eingehend gewürdigt.

Gerade in der Grundschule ist es häufig so, dass viele Eltern ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen, so dass nicht ein klares Leistungsbild dargestellt wird. Eltern sollten  bei auftretenden Schwierigkeiten dem Kind nicht die Arbeit abnehmen, denn Hausaufgaben sind Aufgaben des Kindes. Sie sind ein wichtiger Teil der Erziehung zur Selbständigkeit und zur Verantwortungs-übernahme. Dies sollte auch auf Elternabenden ein Thema sein. Es ist wünschenswert, wenn Eltern unterstützend zur Seite stehen, aber es kann nicht gefordert werden. Für die regelmäßige Erledigung der Hausaufgaben sind die Eltern mitverantwortlich.

Fehler in den Hausaufgaben sind kein Drama. Gerade daran können Eltern und

Lehrer erkennen, wo das Kind Schwierigkeiten hat. Wichtig ist auch, dass Eltern

Rückmeldung geben über Schwierigkeiten.

Die Kontrolle und Würdigung der Hausaufgaben durch den Lehrer findet regelmäßig statt, um die Motivation der Kinder zu fördern.

Alle Schülerinnen und Schüler führen ein Hausaufgabenheft, wo sie jeden Tag, die zu erledigenden Aufgaben aufschreiben. Die Lehrkräfte notieren die täglichen

Hausaufgaben an der Tafel und geben den Schülerinnen und Schülern genügend Zeit, diese ins Hausaufgabenheft zu übertragen. Dadurch haben die Eltern einen Überblick über die anzufertigenden Aufgaben. Dieses Heft dient zur Dokumentation der zu erledigenden Hausaufgaben und wird auch als Mitteilungsheft für die Eltern genutzt. Ebenso können Eltern Eintragungen ins Heft machen, wenn z.B. die Aufgaben nicht verstanden wurden, zu viel Zeit in Anspruch nahmen, oder auch wenn das Kind aus irgendeinem wichtigen Grund (Krankheit, Arztbesuch o.ä.) keine Hausaufgaben anfertigen konnte. In den Elternversammlungen wird vereinbart, dass Erziehungsberechtigte regelmäßig Einblick ins Hausaufgabenheft nehmen, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Häufig nicht angefertigte oder unsauber angefertigte Hausaufgaben  werden in die Beurteilung des Arbeitsverhaltens einbezogen, dürfen aber nicht allein betrachtet zu einer Abwertung des Arbeitsverhaltens führen.

Die Schülerinnen und Schüler wissen, dass sie sich ohne Angst äußern dürfen, wenn es Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben gibt. Es wird mit ihnen vereinbart, nicht gemachte Aufgaben am Anfang der Stunde mitzuteilen.

Fehlende Hausaufgaben werden in der Regel nachgeholt und am nächsten Tag

vorgelegt. Werden die Hausaufgaben wiederholt vergessen, werden die

Erziehungsberechtigten von der Lehrkraft informiert, entweder durch einen

Telefonanruf oder durch ein Schreiben, um dem Kind zu helfen.

Wenn es nötig ist, kann auch eine Verabredung mit den Eltern getroffen werden,

wenn Hilfe oder besondere Maßnahmen notwendig werden. Es können

Unterschriften der Lehrkraft und der Eltern vereinbart werden, wenn dem Kind damit geholfen wird, seine Aufgaben zu erledigen. Wichtig ist dabei eine gute

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus, zum Wohle des Kindes.

Benötigt ein Kind regelmäßig wesentlich mehr Zeit zur Bearbeitung seiner Aufgaben, sollten sich die Eltern mit dem Lehrer, der die Hausaufgaben stellt, in Verbindung setzen, um Abhilfe zu schaffen. Sie werden auch mit einbezogen, wenn Hilfe oder besondere Maßnahmen notwendig werden. Wichtig ist, dass klar herausgestellt wird, dass die Informationspflicht nicht nur von der Schule ausgeht, sondern dass das Informationsrecht gleichzeitig eine Abholpflicht ist. Die Schule ist zur Elterninformation verpflichtet, wenn die erfolgreiche Mitarbeit des Kindes gefährdet ist.

 

Grundsätze zum Umgang mit den Hausaufgaben

•Keine Hausaufgaben vor Feiertagen, Kurzferien und Brückentagen

•Während Projekten grundsätzlich Hausaufgaben (Hausaufgaben-Wochenplan)
 entweder themenbezogen oder Basisaufgaben (z.B.
Einmaleinsübungen)

•Namenskürzel bedeutet: Hausaufgabe wurde kontrolliert und auf Richtigkeit

 überprüft, alle anderen Zeichen bedeuten: gesehen

•Hausaufgabenanschrieb an der Tafel soll bis zur nächsten Hausaufgabenstellung
 dieser Stunde stehen bleiben

Der Hausaufgabenanschrieb wird von den Schülern in ihr Hausaufgabenheft
 übertragen. Dieses wird von der Klassenlehrerin jede
Woche kontrolliert.

Beim vierten Versäumnis der Hausaufgaben im Quartal erfolgt eine Nachricht

   an die Eltern (Telefonat oder Elternbrief)

 

In Absprache mit den Betreuungskräften unserer Schule wurden folgende Festlegungen getroffen:

· die Hausaufgaben werden am Nachmittag in Gruppen angefertigt, um so eine   

  möglichst ruhige Arbeitsatmosphäre zu schaffen

· benötigt ein Kind bei der Anfertigung der Hausaufgabe die Hilfe der
  Betreuungskraft, kennzeichnet sie dieses mit dem Kürzel m. H. und ihrer 

  Unterschrift, um so dem Lehrer als auch den Eltern eine Rückmeldung zu geben

· sollten Hausaufgaben nicht in der vorgegebenen Zeit erledigt werden, so erfolgt

  ebenfalls eine Mitteilung an die Lehrkraft

· Schüler, die die Hausaufgaben während der Betreuungszeit nicht angefertigt

  haben, obwohl die Möglichkeit gegeben war, müssen die AG-Stunde nutzen um

  die fehlende Hausaufgabe nachzuholen.

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