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K

Klassenelternrat

Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreterinnen/-vertreter, von denen die Vorsitzende oder der Vorsitzende und eine Stellvertreterin/ ein Stellvertreter Mitglieder des Schulelternrates sind. Außerdem werden zwei weitere Elternvertreterinnen/-vertreter gewählt, die an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teilnehmen. Da die Wahl für zwei Schuljahre erfolgt, findet sie meist zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres statt.

 

Klassenfahrten

Eine Klassenfahrt findet in der Regel im 3. oder 4. Schuljahr statt. Hierzu erstellt die Schule jährlich einen „Wanderplan“.
 

Kopfläuse

(s. Infektionskrankheiten)

 

„Kopfnoten“

Arbeitsverhalten und Sozialverhalten

Die GK hat sich für standarisierte Formulierungen bei den „Kopfnoten“ für das Arbeits- und Sozialverhalten im 3. und 4. Jahrgang entschieden.

Es wird unterschieden zwischen:

a … verdient besondere Anerkennung

b … entspricht den Erwartungen in vollem Umfang

c … entspricht den Erwartungen

d … entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen

e … entspricht nicht den Erwartungen.

Für weitere Erläuterungen zum Verhalten Ihres Kindes nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf. Darüber hinaus werden auch die Fehltage im Zeugnis dokumentiert. Unentschuldigte Fehltage werden eingetragen.

 

Krankmeldung

Wenn Ihr Kind krank ist, bitten wir um eine telefonische Meldung (das Telefon ist ab 7.30 Uhr in der Schule besetzt). Nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil, muss es eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft vorlegen. Bei immer wieder auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen.

Sollte Ihr Kind unter chronischen Erkrankungen (z.B. Allergien) leiden, bitten wir den Klassenlehrer zu informieren.

Wird Ihr Kind während des Vormittags krank, werden Sie informiert.

 

 

L

Lernentwicklung und Leistungsbewertung

Jede Schülerin und jeder Schüler hat Anspruch auf Anerkennung des individuellen Lernfortschritts. Die Leistungsfeststellung stützt sich auf Beobachtungen im Unterricht und auf die mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweise. Sie umfasst die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und die Leistungsbereitschaft.

Auch der Verlauf der Lernentwicklung ist mit zu berücksichtigen. Ebenso wird das Arbeits- und Sozialverhalten von den Lehrerinnen bewertet.

Eltern werden zu Beginn des Schuljahres darüber informiert, nach welchen Gesichtspunkten die Benotung der Leistung erfolgt. Mindestens einmal im Halbjahr werden die Schülerinnen und Schüler über ihren Leistungsstand unterrichtet.

 

Lernkontrollen

Schriftliche Arbeiten (=Klassenarbeiten):

Klassenarbeiten sind in der Regel einige Tage vor der Anfertigung anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden.

Die Korrekturzeiten sollen zwei Wochen nicht überschreiten.

Tests, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen sind jederzeit möglich, auch in schriftlicher Form und ohne Ankündigung.

 

M

Material

Verbrauchsmaterial wie z.B. Fotokarton, Pappe, Stoffe, Garne oder Sperrholz werden von der Schule zentral eingekauft. Die sonstigen Mittel reichen hierfür nicht aus, so dass die Klassenlehrerinnen/-lehrer in der Regel 10,-€ pro Kind einsammeln. Hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit einen schriftlichen Aufruf.

Kleber, Schere, Zeichenblöcke müssen von zu Hause mitgebracht werden.

Die Eltern kontrollieren regelmäßig das Vorhandensein der Materialien.

 

N

Nachmittagsbetreuungsangebot

Seit dem 01.09.2008 hält unsere Schule ein Betreuungsangebot von 12.45 – 15.15 Uhr vor. Neben der Beköstigung und dem Anfertigen der Hausaufgaben gibt es verschiedene Angebote (auch in kooperation mit dem Sportverein). Die Kosten müssen die Erziehungsberechtigten tragen. (Infos/Anmeldungen über den

Förderverein) Kontakt: s. Förderverein.

 

Notenstufen

In den Klassen 1 und 2 werden die Leistungen Ihrer Kinder mit schriftlichen Lernentwicklungsberichten dokumentiert.

Leistungen in den Klassen 3 und 4 werden in den folgenden sechs Notenstufen bewertet:

 

  1.  =  sehr gut
  2.  =  gut
  3.  =  befriedigend
  4.  =  ausreichend
  5.  =  mangelhaft
  6.  =  ungenügend.

 

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