Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt wird, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag.
Für bis zu drei Tage kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden; bei mehr als drei Tagen muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden.
Stellen Sie die Anträge bitte so rechtzeitig, dass wir wirklich die Möglichkeit der Beratung und Entscheidung haben.
Anträge auf "Ferienverlängerung" können wir, aufgrund der geltenden Schulpflicht, leider nicht genehmigen.