Inklusion

Kooperationskonzept Inklusion

(sonderpädagogische Grundversorgung)

zwischen Förderschule und Grundschule

 

 

1 Begründung

Gemäß Paragraph 4 des NschG sollen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schüler/Innen unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf des Kindes entsprochen werden kann und wenn die organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das RIK soll gemäß des Bildungsauftrages der Schule ermöglichen, dass Schüler/Innen ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz gestalten. Dies soll auch dadurch geschehen, dass alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit erhalten, in ihrem sozialen Umfeld wohnortnah gefördert und gefordert zu werden. Daher ist es notwendig, dass an den Grundschulen präventive Fördermaßnahmen angeboten werden und integrative Angebote in notwendigem Umfang eingerichtet und entwickelt werden.

 

  1. Auftrag

Nach der Rahmenplanung "Lernen unter einem Dach" setzt die Umgestaltung des Systems der sonderpädagogischen Hilfen an den vorhandenen Strukturen und Institutionen an und wird von den vor Ort Zuständigen, Beteiligten und Betroffenen mitgestaltet. In der Frage der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen soll es kein einheitliches, landesweit verordnetes Modell geben. Regionale Integrationskonzepte sind Teil der Schulentwicklungsplanung. Sie werden von Eltern, Schulträgern, Lehrkräften, Schulleitungen und Schulbehörden initiiert, geplant und schrittweise umgesetzt, um das regionale Förderangebot bedürfnisorientiert und zielbezogen einzurichten. Bei der Erstellung wird von den gewachsenen Strukturen des Bildungsangebots und von den verfügbaren Ressourcen ausgegangen.

 

 

 

  1. Ziele

Das Ziel des RIKs ist der gemeinsame Unterricht aller Kinder der Region. Auch die Schüler/Innen, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, sollen an jeder Schule (insbesondere der Grundschule) gemäß ihren individuellen Lernvoraussetzungen gefördert werden und die entsprechende erforderliche Unterstützung erfahren.

 

 

 

3 Sonderpädagogische Grundversorgung

Sonderpädagogische Grundversorgung als Erweiterung der eher klassenbezogenen zur systembezogenen (die ganze Schule umfassenden) Zusammenarbeit hat eine integrative und eine präventive Ausrichtung: Schülerinnen und Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Sprechen und emotionale und soziale Entwicklung sollen in der wohnortnahen Grundschule verbleiben und integrativ gefördert werden. Zugleich sollen frühzeitige Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen vorbeugend entgegenwirken. Sonderpädagogische Grundversorgung ist auf gemeinsamen Unterricht und gemeinsame Erziehung im Primarbereich für die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache ausgerichtet.

  1. Einer Grundschule werden für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen beim Lernen, bei der emotionalen und sozialen Entwicklung, in der Sprache und beim Sprechen Förderschullehrerstunden zur Verfügung gestellt. Wohnortnähe und Passung der sonderpädagogischen Hilfen werden damit gesichert.

  2. Sonderpädagogisch zu fördernde Schülerinnen und Schüler müssen zumindest in den ersten beiden Schuljahren nicht mehr mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgewiesen werden, wenngleich Diagnostik als Grundlage der Förderung und der Erstellung von individuellen Entwicklungsplänen notwendig bleibt.

  3. Eine Überweisung in eine Förderschule ist für die Schülerinnen und Schüler, die Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in den genannten Förderschwerpunkten haben, nicht mehr erforderlich. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.

  4. Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung erfolgt auf der Basis eines Rechenwerts, der in Orientierung an der Häufigkeit sonderpädagogischen Förderbedarfs in den genannten Förderschwerpunkten und an den Anteilen für präventive Arbeit ermittelt wird. Der Grundansatz beträgt zwei Stunden pro Klasse. Den Förderzentren wird ein Stundenkontingent zugewiesen, das nach regionalen und lokalen Gesichtspunkten (z.B. Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler) verteilt wird.

  5. Die Grundschulen entscheiden in Zusammenarbeit mit der Förderschule als dem zuständigen Förderzentrum, wie die zugewiesenen Förderschullehrerstunden eingesetzt werden. Sie erstellen ein Förderkonzept, in dem sowohl Gemeinsamer Unterricht als auch Unterricht in zeitlich begrenzten Fördergruppen ausgewiesen sind.

  6. Sonderpädagogische Grundversorgung verbindet die stützende und vorbeugende mit der gezielten sonderpädagogischen Förderung.

  7. Sonderpädagogische Grundversorgung steht im Zusammenhang mit einer sich inhaltlich, organisatorisch und didaktisch-methodisch verändernden Grundschule.

  8. Sonderpädagogische Grundversorgung in der Grundschule erfordert eine intensive Kooperation der Lehrkräfte innerhalb des Kollegiums und mit dem Umfeld der Schule.

4 Aufgaben in der Sonderpädagogische Grundversorgung

Grundsätzlich entwickelt jede Grundschule ein auf die jeweiligen Bedingungen und Bedürfnisse abgestimmtes Förderkonzept, in das die RIK- Stunden integriert werden sollten. Die Schwerpunkte der Arbeit im RIK bestehen aus der Prävention von Lern- und Verhaltensproblemen und der Integration und Förderung von Kindern mit und ohne Förderbedarf.

 

4.1 Schwerpunkte im Bereich der Förderangebote

- Wahrnehmungsförderung

- Förderung basaler Kompetenzen

- Förderung bei Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen

- Förderung bei Sprachauffälligkeiten

- Förderung sozialer Kompetenzen

- Bewegungsförderung

- Förderung des Arbeitsverhaltens

- Förderung der Kommunikation

- Leseförderung

- Förderung im pränumerischen Bereich

- Förderung der phonologischen Bewusstheit

- Stärkung der Persönlichkeit

4.2 Aufgaben der Förderschullehrkraft

- Diagnostik/ Prozessdiagnostik

- Gespräche/ Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern, Therapeuten, Psychologen, Jugendamt,

außerschulischen Einrichtungen, etc.

- Organisation von außerschulischen Maßnahmen (Therapie, Tagesstätten)

- Präventionsarbeit

- Förderung und Integration der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

- Beratung über Differenzierungsmaßnahmen

- Innere und äußere Differenzierung in Zusammenarbeit mit den Grundschullehrkräften

- Erstellen von Beratungsgutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

innerhalb der RIK- Schule und auch außerhalb

- evtl. Förderplanerstellung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

4.2.1 Beratung von Eltern

Zu Elterngesprächen, die mit den Lern- oder Verhaltensproblemen der Kinder zusammenhängen, können die Förderschullehrkräfte von den Grundschulkolleg/Innen hinzu gebeten werden. Dies hat den Vorteil, dass das Gespräch aus mehreren Blickwinkeln geführt werden kann, die RIK- Lehrkraft das Kind häufig schon aus der Förderarbeit kennt und eine weitere Wahrnehmung auf das Kind hat, eventuelle sonderpädagogische Kriterien in das Gespräch, bzw. in die Beratung der Eltern einbringen kann oder ganz allgemein die Grundschullehrkraft bei schwierigen Elterngesprächen unterstützen kann. Die Teamarbeit wird so auch in der Beratung weitergeführt.

 

4.2.2 Beratung von Kollegen und Kolleginnen

Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit im RIK ist die Beratung von Grundschullehrkräften. Kinder mit Lern- und Verhaltensproblemen werfen Fragen auf, die mit der RIK- Lehrkraft erörtert werden können. Dabei geht es u.U. um Fragen der schulischen und außerschulischen Förderung, der Differenzierung im Unterricht, der Förderdiagnostik oder um das Vorgehen bei notwendig werdenden sonderpädagogischen Überprüfungen. Diese Art von Beratung findet an der Schule durchgehend statt, da der Austausch zwischen Grundschullehrkräften und Förderschullehrkräften idealerweise häufig stattfindet.

 

4.3 Grenzen

Alle dargestellten Aufgaben und Fördermaßnahmen erfolgen integriert in die Arbeit der Grundschule, sind entsprechend abgestimmt und nicht isoliert zu betrachten. Grundsätzlich bleiben die Grundschullehrkräfte hauptverantwortlich für die Förderung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf. In Abgrenzung zu den genannten Aufgaben der Förderschullehrkräfte sind diese beispielsweise nicht für die vorschulische Sprachförderung, für Vertretungsunterricht, Nachhilfeunterricht oder Legasthenie-/ Dyskalkulietherapie und die entsprechende Diagnostik zuständig.

 

 

5 Strukturschema de Tätigkeiten in den 4 Schuljahren der GS

Schuljahr

Schwerpunkte der Maßnahmen und Tätigkeiten

1.Klasse

  • Beteiligung an der Eingangsdiagnostik bis zu den Herbstferien, Dokumentation

  • Hospitation in den 1. Klassen (Kennenlernen, erste Sichtung von Kindern mit Lern- und Verhaltensproblemen)

  • Austausch mit den Klassenlehrkräften, Beratung bei Bedarf

  • Fördermaßnahmen: Einzel- oder Kleingruppenförderung in basalen Lernbereichen in- und außerhalb der Klasse; kurzzeitige oder längerfristige Förderung

  • Prozessdiagnostik begleitend

  • Elterngespräche zusammen mit der Klassenlehrkraft

  • Mitarbeit an individuellen Entwicklungsplänen

  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

2.Klasse

  • Austausch mit der Klassenlehrkraft, Beratung bei Bedarf

  • Fördermaßnahmen: Einzel- oder Kleingruppenförderung in basalen Lernbereichen in- und außerhalb der Klasse; kurzzeitige oder längerfristige Förderung

  • Prozessdiagnostik begleitend

  • Elterngespräche zusammen mit der Klassenlehrkraft

  • Mitarbeit an individuellen Entwicklungsplänen

  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

3./4. Klasse

 

  • Bei Bedarf Einleitung der sonderpädagogischen Gutachtenerstellung, Erstellung des Beratungsgutachtens (in der Regel also nicht vor Ende der 2. Klasse)

  • Erstellung von Förderplänen in Kooperation mit den Klassenlehrkräften bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf

  • Austausch mit den Klassenlehrkräften, Beratung bei Bedarf

  • Fördermaßnahmen (meist weiterführend): Einzel- oder Kleingruppenförderung in basalen Lernbereichen in und außerhalb der Klasse; kurzfristige oder längerfristige Förderung

  • Prozessdiagnostik

  • Elterngespräche zusammen mit den Klassenlehrkräften

  • Mitarbeit an individuellen Entwicklungsplänen

  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

  • In Klasse 4: Überprüfung, ob ein festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf noch Bestand hat oder evtl. aufgehoben werden kann

Aufgaben, die unabhängig von den Schuljahren sind

  • Gutachtenerstellung auch außerhalb der GS (meist März/ April/ Mai)

  • Kooperation mit außerschulischen Institutionen (Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychatrie)

  • Kooperation mit Förderschulen und RIK- Lehrkräften

 

 

6 Arbeitsplatzbeschreibung der im RIK arbeitenden Förderschullehrkräfte und Grundschullehrkräfte

 

  •  

    Förderschullehrkraft

    Grundschullehrkraft

    Grundsätze

    • Einsatz transparent und in Absprache

    • Förderraum

    • Wünschenswert: Eigener Etat

    • Eigene Gestaltung des Stundenplans

    • Keine Vertretungsstunden

    • Keine Pausenaufsichten

    • Eigenes Klassenbuch

    • Pädagogische Verantwortung für alle Kinder

    • Bei festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsame Verantwortung

    • Arbeitet als Kooperationspartner/ im Team mit der Förderschullehrkraft

    Inhaltliche Bedingungen

    Unterricht:

    • Gemeinsamer Unterricht, in dem verschiedene Kooperationsformen durchgeführt werden

    Unterricht:

    • Differenzierter Unterricht- Berücksichtigung individueller Förderplanung

    • -Dokumentation der zusätzlichen Maßnahmen

    • -Absprache/ Einsatz spezieller Fördermaterialien

    Regelmäßiger Austausch

    Förderung:

    • Förderpläne für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf

    • Fördermaterialien

    • Innere/ äußere Differenzierung

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Diagnostik:

    • Lernanfängerbeobachtungstage

    • Diagnostische Eingangsphase

    • Ständige Lernstandsdiagnose

    • Sonderpädagogische Beratungsgutachten

     

    Beratung:

    • Eltern/ Lehrkräfte/ SchülerInnen

    • Schulische Institutionen

    • Außerschulische Institutionen

    Individuelle Lernentwicklung:

    • Kontaktaufnahme mit FachlehrerInnen, Hort, Elter, Tagesgruppen, Ärzten, Psychologen

    • Dokumentation von Kontaktaufnahme, Ergebnissen, Gesprächen

     

    Diagnostik:

    • Erhebung von Informationen im Unterricht (Lernstandsdiagnostik)

     

    Beratung:

    • Einladen zu pädagogischen Runden

 

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