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S

Schulelternrat (SER)

Alle gewählten Elternvertreterinnen und –vertreter (die Vorsitzenden und die Stellvertreterinnen/-vertreter) der einzelnen Klassen bilden den Schulelternrat (SER).

Der SER entsendet Vertreterinnen/Vertreter in die Gesamtkonferenz und in die Fach- oder Klassenkonferenzen (je 2 Erziehungsberechtigte).

 

Schulbücher

Schulbücher werden von Ihnen gekauft oder von der Schule gegen einen Kostenbeitrag ausgeliehen. Zusätzlich müssen einige Arbeitshefte und evtl. Lektüren von Ihnen angeschafft werden. Genaueres entnehmen Sie der aktuellen Schulbuchliste, die einige Wochen vor den Sommerferien ausgeteilt wird. Mit der Schulbuchliste erhalten Sie auch den Antrag für die Ausleihe.

Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern wird auf Antrag eine Ermäßigung gewährt; Familien mit geringem Einkommen kann auf Antrag der Kostenbeitrag erlassen werden.

Die geliehenen Schulbücher sind pfleglich zu behandeln und in Schutzumschläge einzuschlagen. Es dürfen keine Eintragungen oder Unterstreichungen vorgenommen werden. Bei Beschädigungen oder Verlust muss ein Buch ggf. ersetzt werden.

 

Schullaufbahnempfehlung

Das niedersächsische Schulgesetz sieht am Ende des 4. Schuljahres eine Schullaufbahnempfehlung für Ihre Kinder vor. Darin empfiehlt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin den Besuch einer der drei weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) für den 5. Jahrgang. Im Februar nach den Halbjahreszeugnissen gibt es für alle Erziehungsberechtigten das Angebot zu einem Beratungsgespräch über das Ergebnis der Trendkonferenz, d.h. über die dann aktuelle Schullaufbahnempfehlung. Im Laufe des 2. Halbjahres der 4. Klasse kann sich dieser Trend ggf. natürlich noch verändern. Das Schulgesetz sieht vor, dass der Elternwunsch freigestellt ist, d.h. die Empfehlung ist nicht bindend.

 

Schulvorstand

Der Schulvorstand tagt viermal im Jahr jeweils vor den Gesamt-

Konferenzen.

Er setzt sich aus vier Elternvertretern und vier Lehrkräften zusammen. Der Schulleiter führt den Vorsitz.

 

Schulweg

Wichtig ist, dass Ihr Kind den Weg zur Schule bzw. Bushaltestelle sicher kennt.

Gehen sie diesen Weg bitte wiederholt mit Ihrem Kind ab, weisen Sie es auf besondere Gefahrenquellen hin.

Aus Sicherheitsgründen sollen die Schülerinnen nur zu Fuß zur Schule kommen, bzw. gebracht werden.

Die Kinder sind auf dem Schulweg nur dann versichert, wenn Sie auf dem direkten Weg zur Schule oder nach Hause gehen bzw. gebracht werden.

 

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet an unserer Schule ab der 3. Klasse

im 14-tägigen Wechsel mit dem Sportunterricht statt. Über die Organisation des Schwimmunterrichts werden Sie zu Beginn des Schuljahres detailliert informiert.

 

Sekretariat

Das Sekretariat ist Montags zwischen 8:00 Uhr und 11.00 Uhr und Mittwochs zwischen 8:00 Uhr und 10:00 Uhr durch Frau Hummel besetzt.

 

Sprechzeiten von Lehrkräften

Grundsätzlich ist es jederzeit möglich mit Lehrkräften auch außerhalb der Elternsprechtage einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Nehmen Sie bitte rechtzeitig zur Lehrkraft zwecks Terminabsprache Kontakt auf.

 

 

U

Unfälle

Grundsätzlich muss für jeden Schulunfall ein Unfallbogen ausgefüllt werden. Dies geschieht über die betreffende Lehrkraft. Sollte ein Unfall Ihres Kindes erst zu Hause gemeldet werden, benachrichtigen Sie bitte unbedingt den Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Schüler, die sich verletzen, müssen umgehend die aufsichtsführende Lehrkraft oder den Klassenlehrer informieren.

 

Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen

Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft der Landkreis Göttingen.

Der Landkreis sorgt dafür, dass seine Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk bekannt gegeben wird.

Auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, können Sie Ihr Kind für einen Tag zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.

 

Unterrichtszeiten

Folgende Unterrichtszeiten gelten an unserer Schule:

Beginn:           7.55 Uhr

1. Stunde:        8.00 –   8.45 Uhr

2. Stunde:        9.00 –   9.45 Uhr

3. Stunde:      10.00 – 10.45 Uhr

4. Stunde:      10.50 – 11.35 Uhr

5. Stunde:      11.51 – 12.45 Uhr.

Die 1. und 2. Klassen haben in der Regel in der 1. oder 5. Stunde (s. „Verlässliche Grundschule“) Betreuung.

 

V

Verkehrserziehung

Der bisher so bezeichnete Fachbereich „Verkehrserziehung“ heißt jetzt „Mobilität“ und fließt über die Kerncurricula in verschiedene Fachbereiche mit ein. Beachten Sie hierzu auch den Punkt „Fahrradprüfung“.

 

 

Verlässliche Grundschule

In Niedersachsen sind alle Grundschulen verlässlich. Das bedeutet für die Grundschule Rhumspringe, dass Ihre Kinder für den Zeitraum von 7.55 – 12.45 Uhr verlässlich unterrichtet bzw. betreut werden (können). Das Betreuungsangebot gilt für die Kinder der 1. und 2. Klassen. Hierfür ist ein Antrag im Sekretariat erhältlich. Die Anmeldung gilt dann mindestens für ein Halbjahr. Die Klassen 3 und 4 werden von der 1. – 5. Stunde unterrichtet.

(s. auch Betreuungsangebot)

Die Teilnahme ist freiwillig. Haben Sie jedoch Ihr Kind für die Betreuung

angemeldet, so ist die tägliche Teilnahme verbindlich. An- bzw. Abmeldungen

können nur zum Halbjahr oder Schuljahresanfang bzw. -ende erfolgen.

 

 

Versetzungen

Versetzungen finden in der 2. und 3. Klasse statt.

Wenn die Leistungen eines Kindes so schwach sind, dass zu erwarten ist, dass es in

der kommenden Klasse nicht erfolgreich mitarbeiten kann, so erfolgt die Benachrichtigung durch eine Bemerkung im Halbjahreszeugnis oder durch eine

Mitteilung bis zum 30. April.

 

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